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   VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1825   

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https://dejure.org/2012,23938
VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1825 (https://dejure.org/2012,23938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.03.2012 - 20 B 11.1825 (https://dejure.org/2012,23938)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. März 2012 - 20 B 11.1825 (https://dejure.org/2012,23938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anfechtung eines Widerrufsbescheides;Widerruf einer Genehmigung zur Beseitigung von Bordabfällen aus Flugzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr aufgrund eines Widerrufsvorbehalts;Kein uneingeschränkter Widerrufsvorbehalt; keine weiteren Widerrufsgründe; keine Rücknahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1825
    Etwaige Rechtsbeziehungen zwischen der Klägerin und dem Beigeladenem einerseits und zwischen dem Landkreis ... andererseits beträfen mithin mögliche Beteiligtenverpflichtungen aus Rechtsverhältnissen, die erst konkretisiert werden müssten, etwa durch Ausübung eines Anschluss- und Benutzungszwanges, so dass für diese Feststellungsanträge, abgesehen von ihrem vorbeugenden Charakter, ein Feststellungsinteresse gerade gegenüber dem Beklagten nicht anzunehmen ist (vgl. BVerwG vom 10.10.2002, BVerwGE 117, 93/116), unabhängig davon, ob nun die Drittbeteiligten durch Beiladung am Prozess beteiligt worden sind oder nicht (vgl. BVerwG vom 27.6.1997 NJW 1997, 3257/3258).
  • BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1825
    Etwaige Rechtsbeziehungen zwischen der Klägerin und dem Beigeladenem einerseits und zwischen dem Landkreis ... andererseits beträfen mithin mögliche Beteiligtenverpflichtungen aus Rechtsverhältnissen, die erst konkretisiert werden müssten, etwa durch Ausübung eines Anschluss- und Benutzungszwanges, so dass für diese Feststellungsanträge, abgesehen von ihrem vorbeugenden Charakter, ein Feststellungsinteresse gerade gegenüber dem Beklagten nicht anzunehmen ist (vgl. BVerwG vom 10.10.2002, BVerwGE 117, 93/116), unabhängig davon, ob nun die Drittbeteiligten durch Beiladung am Prozess beteiligt worden sind oder nicht (vgl. BVerwG vom 27.6.1997 NJW 1997, 3257/3258).
  • VGH Bayern, 17.05.2011 - 20 CS 11.907

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; hinreichende Bestimmtheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1825
    In Auslegung des ursprünglichen Genehmigungsbescheides ist eine Gesamtbetrachtung dieser Verfügung vorzunehmen und zur Erfassung ihrer Regelungswirkung sowohl der Tenor als auch die Begründung heranzuziehen (vgl. BayVGH vom 17.5.2011 Az. 20 CS 11.907; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 49 RdNr. 11; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., § 49 RdNr. 35).
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